Sechs Wochen hatte das Bayerische Innenministerium Zeit... sechs Wochen, um zu sichten, zu bearbeiten, zu entscheiden. Am letzten Tag dieser Frist, also heute, hat nun besagtes Ministerium beschlossen, keine Entscheidung zu treffen. Damit liegt das Volksbegehren zum "Radentscheid Bayern" nun beim Bayerischen Verfassungsgericht - dorthin hat das Innenministerium die Entscheidung, ob das Volksbegehren zugelassen wird, abgeschoben.
Nun hat das Verfassungsgericht drei Monate Zeit, um über eine Zulassung zu entscheiden.
Zu den Gründen der Verweisung erklärte das Innenministerium, man glaube nicht, dass der Gesetzentwurf des "Radentscheids" alle rechtlichen Voraussetzungen erfülle. Genau hieß es, der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Freistaates Bayern ein, das sei in der Satzung nicht vorgesehen. Zudem überschreite der "Radentscheid" die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates in straßenverkehrsrechtlichen Regelungen.
Der ADFC, der Initiator des "Radentscheids Bayern", erklärte heute stattdessen, man hätte den Gesetz-Entwurf extra defensiv formulieren lassen, so, dass er sich an alle Vorgaben für ein Bürgerbegehren halte. Daher zeigen sich die "Radler" positiv gestimmt, dass das Bayerische Verfassungsgericht zu Gunsten des "Radentscheids" stimmen werde. Man gehe davon aus, dass das Gericht die Entscheidung noch vor der Landtagswahl im Herbst verkünden und es somit noch vor der Wahl zum Volksbegehren kommen werde.
Ende Januar 2023 hatte der "Radentscheid Bayern" über 100.000 Unterschriften -nur 25.000 hätte man gebraucht-, die für ein Volksbegehren stimmten, beim Innenministerium abgegeben. Nur wenige Tage zuvor und offenbar durch den durchschlagenden Erfolg der Unterschriftensammlung unter Druck, hatte die Bayerische Landesregierung plötzlich erklärt, man wolle ein eigenes Radgesetz auf den Weg bringen. Zwar ist das "Paket" der CSU formuliert, gehört hat man seit Januar darüber aber nichts mehr - weder in der Öffentlichkeit, noch im Landtag.
Die heutige Nicht-Entscheidung des Bayerischen Innenministeriums legt die Vermutung nahe, dass der Freistaat sich damit "Zeit erkaufen" will. Zeit, das eigene (eher mangelhafte, Anm. d. Autorin, wer es nachlesen will: https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2023/230124_radgesetz/) Gesetz auf den Weg zu bringen - der Wahl geschuldet.
Der ADFC Bayern hatte den Entwurf des Innenministeriums bereits als unzureichend und viel zu kurz gegriffen, kritisiert. Vor allem die Tatsache, dass keine genauen Zahlen genannt werden, missfällt. Dem ADFC, dessen Unterstützern und Mitinitiatoren und nicht zuletzt den über 100.000 Unterschriften-Gebern geht es vor allem darum, das Radwegenetz in Bayern bis 2030 massiv auszubauen. Zudem soll bis dahin der Anteil der Fahrradfahrenden am Gesamtverkehr 25 Prozent betragen.
Wer mal einen Blick in den Gesetzentwurf des "Radentscheids Bayern" werfen will: https://radentscheid-bayern.de/ziele