Lasst euch nicht täuschen!
Was hier präsentiert wird, ist billige Nazipropaganda, die Wahrheit verzerrt und verdreht.
Peer Jürgens wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt und musste zusätzlich 3.000 € zahlen. Diese 14 Monate werden hier einfach unter den Tisch fallen gelassen, obwohl sie wesentlich schwerer wiegen als die Geldstrafe. Er verlor daraufhin seinen Job bei der Landtagsfraktion und ist politisch verbrannt.
Sebastian Edathy wurde nicht verurteilt. Er erhielt keine Geldstrafe. Das Verfahren wurde aus verschiedenen Gründen gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 € eingestellt. Es war nicht sicher, dass das Material strafbar war, und Edathy legte ein Geständnis ab, kooperierte und war Ersttäter. Seine politische Karriere war beendet und seine Reputation ist dahin.
Tino Günther wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Diese Verurteilung beendete seine politische Karriere und hatte berufliche Konsequenzen.
Demgegenüber steht Björn Höcke. Er erhielt 130 Tagessätze als Wiederholungstäter. Einen Reputationsverlust muss er nicht fürchten, da die Nazis ihn für sein rechtswidriges Verhalten feiern und seine Partei sich an seinen Straftaten nicht stört. Dass diese 130 Tagessätze auf 19.600 € anwuchsen, verdankt Höcke seinem üppigen Gehalt als Fraktionsvorsitzender. Er verdient 9000€ netto im Monat.
Disclaimer: Natürlich verurteile ich die Taten von Jürgens, Edathy und Günther. Das steht außer Frage.
Fazit:
Geldsummen aus Verurteilungen lassen sich nicht miteinander vergleichen, denn sie sind immer von der Höhe der Tagessätze abhängig. Ein Arbeitsloser, dessen Tagessatz bei 5-10 € liegt, der aber 5200€ zahlen muss, ist wesentlich härter bestraft als ein Höcke der 5200€ zahlen muss, dessen Tagessatz aber bei 130€ liegt. Allenfalls die Anzahl der Tagessätze bietet eine gewisse Vergleichbarkeit. Aber auch hier verbietet sich ein Vergleich, da es sich um vollkommen unterschiedliche Taten mit unterschiedlichen Strafrahmen handelt.
Die Anzahl der Tagessätze mit einer Geldauflage aus einer Verfahrenseinstellung zu vergleichen, ist ebenso sinnentleert.
Zudem verharmlost diese Darstellung die Tat von Höcke, indem der Straftatbestand bei ihm nicht in die Grafik aufgenommen wurde, während dies bei den anderen Fällen sehr wohl geschah.
Björn Höcke wurde wegen § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verurteilt. Und spätestens zu diesem Tatzeitpunkt hat er definitiv gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelt.
Wir müssen aufmerksam bleiben und diese Propaganda als das entlarven, was sie ist: eine Manipulation der Fakten zugunsten einer rechtsextremen Agenda.
PS: Dank thenakedtruth findet man solchen Mist auf Hive.