Ärger bei der Knochendichtemessung!

in #hive-1215663 years ago

Hallo Allerseits.

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Immer wieder gibt es Diskussionsbedarf wenn es um die Knochendichtemessung geht.
Für die Einen kein Thema, da sie nicht damit konfrontiert werden und für die Anderen ein Ärgernis, da die Ärzte das nur noch über IGeL abrechnen.
Bei uns in der Region gibt es zum Beispiel keinen Arzt oder Einrichtung mehr, wo man einen Termin bekommt, wenn man nicht vorher am Telefon schon bereit ist Privat abzurechnen.

Die Meinungen sind hier zweigeteilt!

Die Krankenkassen zahlen nicht, obwohl man dafür eine Überweisung vom behandelnden Arzt erhalten hat.

Mit dem Hinweis das man mit dem Arzt sprechen muss wird alles abgelehnt.

Schöne Schei...., oder?

Nun gibt es aber Situationen in denen eine Diagnose bezüglich der Knochendichtemessung angebracht und auch erforderlich ist.
Verschiedene Krankheiten erfordern eine Messung!

Zum Beispiel auch bei Krebs und der Behandlung, um Ergebnisse vergleichen zu können, oder Osteoporose.

Seit 2013 ist in solchen Fällen die Knochendichtemessung Kassenleistung!!!

Die Behandelnden müssen sich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung holen.
Eine private Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.

Mein Tipp:

Nicht einfach hinnehmen was die Ärzte sagen, sondern Druck aufbauen und verlangen - von allen Beteiligten - sich eine Genehmigung erteilen zu lassen!

Dadurch kann man Geld sparen und natürlich das - wieder einmal - äußerst "Clever" aufgebaute System stören!

Ich hoffe, dass es eine nützliche Information ist und wünsche Euch noch einen schönen Tag.

Der Filosof

Sort:  

Meiner Erfahrung nach werden da ohnehin nur Hausnummern gemessen. Wenn, dann müsste man das regelmässig machen und immer beim gleichen Gerät, wie beim Blutdruckmessen. Von einer Messung alleine hat man 0 Aussagekraft.
Diese Messungen wurden erst dann gepuscht, als es Medikamente dagegen gab - seltsamer Zufall.

Es geht genau um das Thema das Messungen regelmäßig gemacht werden müssen, um die Veränderungen festzustellen.
Wenn es vom Arzt als "erforderlich" eingestuft wird und er eine Überweisung ausstellt, muss die Kasse auch die Kosten übernehmen.
LG.

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