In der Schweiz, in einem Wald im Kanton Schaffhausen, ist zum ersten Mal eine sogenannte "Suizidkapsel" eingesetzt worden. Die Polizei hat den Apparat und eine Leiche darin sichergestellt. Mehrere Personen wurden festgenommen. Ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Suizid und womögliche andere Delikte wurde eingeleitet.
Die Tote war eine 64-jährige Amerikanerin, die sich in der Kapsel das Leben nahm (und offenbar eigens deswegen in die Schweiz gereist war, Stichwort Sterbetourismus). Die Sterbehilfeorganisation The Last Resort sprach von einem "friedlichen und würdigen Tod".
Der Apparat namens Sarco soll seinen Benutzern einen friedlichen Tod ermöglichen. Per Knopfdruck kann eine sterbewillige Person die Kapsel mit Stickstoff füllen, wodurch sie an Sauerstoffmangel stirbt. Laut Christian Jackowski, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bern sei die Methode "größtenteils schmerzfrei" und komme ohne Erstickungsgefühl aus.
Sarco ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch rechtlich. Die Schweizer Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider hält den Einsatz der Suizidkapsel für rechtswidrig, obwohl Sterbehilfe in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Person zurechnungsfähig ist und autonom handelt. In Österreich gelten für die Sterbehilfe strengere Voraussetzungen und ist nur möglich, wenn der Betroffene eine tödliche oder dauerhafte Krankheit hat. Über die Situation zu aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe in Deutschland kann man hier mehr erfahren.
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